Andere motten ihre Schätze zum Oktober ein und ich habe den Rallye-Passat gestern startklar für die Saison 2020 gemacht.
Bisher ging es Ende Februar nur ein paar Runden über den Heidbergring. Davon zeugen noch der Helm und der Hosenträgergurt, den ich jetzt wieder hinterm Sitz verstaut habe.
Heute geht´s zur 4. ADAC Bremerhaven / Cuxland – Klassik-Ori und da werde ich beides nicht brauchen.
Seit März liegen auch schon neue Namenschilder für die Seitenscheiben bei mir in der Werkstatt.
Die können dann jetzt auch mal ran, bevor sie noch völlig einstauben.
Von der technischen Seite sollte eigentlich alles im Lot sein. Nach der GLP am Heidbergring hatte ich den Wagen ja noch auf der Bühne. Da gab es neue Auspuffteile, eine neue Achsmanschette und rote Konis an der Hinterachse.
So waren eben nur noch die üblichen Sachen zu erledigen.
Alte Startnummern entfernen…
eine neue Knopfzelle für die Funkuhr…
und die Impulszahl am Minicockpit wieder einprogrammieren.
Das war´s. Jetzt noch durch die Waschanlage und ich bin ereit für neue Schandtaten.
Schön, dass es in diesem Jahr tatsächlich noch mal losgeht. Auch wenn ich gar nicht mehr weiß, wie das alles funktioniert.
In Hamburg haben die Waschstraßen auch am Feiertag offen ?
Das kann schon gut sein. Hier in Mainz (Rheinland-Pfalz) ist am Sonntag alles verrammelt. Einige wenige Kilometer weiter in Wiesbaden (Hessen) sind die Waschanlagen auf. Zumindest die automatischen ohne Personal.
Adios
Michael
Bundeseinheitlicher Feiertag, Tag der Deutschen Einheit. Samstag, der 3.10.2020.
Da haben Waschanlagen / Selbstwaschplätze grundsätzlich zu, Einkaufen geht ja auch nicht. 😉
Du musst da ja einen Tag zurück denken, der Olaf postet ja erst kurz nach Mitternacht. 🙂
Ich denke einfach, dass der Automat nur stumpf seine 6 Tage abzählt und somit nicht weiß, dass Feiertag ist.
Einge haben auch Sonn- und Feiertags auf.
Aha, demnach machen da manche Bundesländer ihr eigenes Ding.
Danke für die Aufklärung.
Hamburger Feiertagsschutzverordnung in der Fassung vom 15. Februar 1957:
(1a) Das Betreiben von automatischen Waschanlagen und Selbstwaschanlagen für Kraftfahrzeuge wird an Sonntagen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in solchen Gebieten, deren nähere Umgebung der Eigenart dieser Gebiete im Sinne von § 34 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415) entspricht, zwischen 13.00 Uhr und 19.00 Uhr zugelassen. Satz 1 gilt nicht am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie an denjenigen Sonntagen, die zugleich gesetzliche Feiertage nach § 1 des Feiertagsgesetzes sind.